Text: IHK-Redaktion, Foto: Andreas Wiese, Flughafen Düsseldorf
Seit Jahresbeginn gilt am Düsseldorfer Flughafen eine neue Entgeltordnung. Die hatte der Airport im Frühjahr des vergangenen Jahres beim zuständigen Landesverkehrsministerium beantragt. Mit seiner neuen Regelung setzt der Airport deutlich stärkere Anreize für Airlines, moderne und lärm- sowie emissionsarme Flugzeuge in Düsseldorf einzusetzen. Außerdem soll sie helfen, nächtliche Starts oder Landungen zu vermeiden. Denn die werden richtig teuer. So steigt beispielsweise der Lärmzuschlag – im Vergleich zu der Zeit zwischen 6.00 und 21.59 Uhr – zwischen 23.00 und 23.14 Uhr auf das Elffache. Zwischen Mitternacht und 4.59 Uhr wird sogar der 44-fache Lärmzuschlag fällig.
Lärmzuschlag im Sinne des Koalitionsvertrags
„Die neue Entgeltordnung verdeutlicht das Engagement von Flughafen und Airlines, mehr Lärm- und Umweltschutz für die Gemeinden im Umland des Flughafens zu erreichen. Sie setzt durch höhere Start- und Landegebühren sowie eine stärkere Spreizung starke Anreize, leisere Flugzeuge einzusetzen und pünktlicher zu landen“, so Thomas Vieten, Verkehrsexperte der IHK Düsseldorf.
Mit diesen neuen Regeln schöpft die seit Anfang Januar geltende Entgeltordnung am Düsseldorfer Airport den rechtlichen Rahmen für die Spreizung beim Lärmzuschlag für die Tag- und Nachtzeiträume aus. Sie entspricht damit auch den Zielen, die die Landesregierung im Koalitionsvertrag zu diesem Thema formuliert hat.
Transparent und nachvollziehbar
Die genehmigungspflichtigen Flughafenentgelte am Düsseldorfer Flughafen setzen sich aus unterschiedlichen Komponenten zusammen. In Düsseldorf wird zwischen Start- und Landeentgelten, Passagier-, Positions- und Abstellentgelten unterschieden. In den Start- und Landeentgelte sind dabei gewichtsabhängige Grundbeträge enthalten. „Mit der Genehmigung unserer neuen Entgeltordnung konnten wir ein sehr ambitioniertes Vorhaben umsetzen. Sie ist das Ergebnis einer intensiven Diskussion mit unseren Airlinepartnern. Es ist uns gelungen, eine transparente, nachvollziehbare und für alle Airlines gleichermaßen geltende Regelung zu finden, die zeigt, unter welchen Bedingungen Flugzeuge in Düsseldorf eingesetzt werden können“, so Thomas Schnalke, Vorsitzender der Geschäftsführung des Düsseldorfer Flughafens.
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