Text: IHK-Redaktion, Foto: Paul Esser
Die IHK Düsseldorf hat für ihre Mitgliedsunternehmen eine Corona-Hotline unter der Rufnummer 0211 3557-666 geschaltet. Unternehmerinnen und Unternehmer, die im Zusammenhang mit der Corona-Krise Fragen zu den Themen Arbeitsrecht, Finanzierung/Kredite, International und Berufsbildung/Prüfungen haben, können sich dorthin wenden oder die E-Mail-Adresse corona@duesseldorf.ihk.de nutzen.
Wichtige Tipps im Internet
Informationen, Risikobewertungen und Vorsichtsmaßnahmen für den Umgang mit der neuen Krankheit hat die IHK Düsseldorf zusammengestellt unter www.duesseldorf.ihk.de. Dort gibt es Informationen unter anderem zu folgenden Themen:
– Regelungen zur Geschäftsöffnung
– Berufsbildung und Prüfungen
– International
– Finanzierung und Praxistipps
– Rechtsfragen
Wenn der Chef erkrankt
Und was ist zu tun, wenn der Chef ausfällt und längere Zeit nicht mehr arbeiten kann? Auch diese Frage ist im Zuge der Coronakrise aktueller denn je. Im Betrieb sollte dann beispielsweise bekannt sein, wo wichtige Dokumente abgelegt sind, welche Geschäftskontakte besonders relevant sind und welche Zahlungsverpflichtungen und Versicherungen bestehen. Für diese Fälle sollte es in jedem Unternehmen einen Notfallplan geben, um den Betrieb vor unnötigem Schaden zu bewahren. Dabei hilft das IHK-Notfall-Handbuch.
Das IHK-Notfallhandbuch steht als ausfüllbare pdf-Datei unter
www.duesseldorf.ihk.de
zum Download bereit.
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