Der Staat sichert viele Ausfuhrgeschäfte deutscher Unternehmen ab, die sonst nicht zustande kämen. Nun erweitert die Bundesregierung die Möglichkeiten zur Übernahme von Exportgarantien.
Text: Lothar Schmitz, Foto: AdobeStock | alafinaa
Deutschland war viele Jahre Exportweltmeister und liegt aktuell immer noch auf Platz drei der ausfuhrstärksten Staaten. Hinter China und den USA, weit vor den Niederlanden und Japan. Begehrt sind hiesige Produkte weltweit – immerhin ein Drittel des deutschen Außenhandels wird außerhalb Europas abgewickelt.
Einige Märkte gelten allerdings als schwierig und risikoreich. Politische Ursachen, etwa Unruhen und kriegerische Ereignisse, oder wirtschaftliche Probleme, wie Zahlungseinstellung oder Insolvenz, erhöhen in zahlreichen Ländern die Risiken für exportierende Unternehmen. Diese wollen natürlich trotzdem liefern. Und häufig liegt es auch im Interesse der Bundesregierung, dass Ausfuhrgeschäfte auf jeden Fall zustande kommen. Weil sie die heimische Wirtschaft unterstützen möchte. Weil ihr der Export bestimmter Güter politisch wichtig ist. Das gilt zum Beispiel für Projekte aus den Bereichen Wind- und Solarenergie, grüner Wasserstoff und Elektromobilität. Oder weil die Lieferung in bestimmte Länder politisch erwünscht ist, beispielsweise in die Ukraine.
Ein wichtiges staatliches Instrument zur Absicherung von Ausfuhren sind Exportkreditgarantien (siehe Infokasten). Vor wenigen Wochen beschloss die Bundesregierung ein umfangreiches Maßnahmenpaket, um den Zugang für Unternehmen zu vereinfachen und die Möglichkeiten zu erweitern. „Die gegenwärtige wirtschaftliche Lage der Exportwirtschaft und die sich verändernden Kräfteverhältnisse im internationalen Wettbewerb machen Anpassungen im Außenwirtschaftsinstrumentarium erforderlich”, begründete Noch-Wirtschaftsminister Robert Habeck den Schritt. Ziel ist die Sicherung von industrieller Wertschöpfung in Deutschland. Die Maßnahmen gelten seit Januar.
Neu: „German Footprint“ statt Warenursprung
Die vielleicht wichtigste Änderung: Bisher war der Warenursprung ein zentrales Kriterium für die Förderungswürdigkeit. Das Produkt musste in Deutschland hergestellt sein. „Das war nicht mehr zeitgemäß“, sagt Robert Butschen, Referent Internationale Märkte und Trends der IHK Düsseldorf. Nun steht der „German Footprint“ im Fokus. Geprüft wird zum Beispiel, ob Forschung und Entwicklung in Deutschland stattfinden, ob das Unternehmen hier Steuern zahlt und Investitionen tätigt, ob es ausbildet, wie hoch der Beschäftigtenanteil in Deutschland ist und wo sich die Firmenzentrale befindet. Dass bestimmte Vorleistungen aus dem Ausland stammen, ist hingegen kein Hindernis.
Zweiter Pluspunkt: Die Bundesregierung erleichtert den Zugang zu internationalen Beschaffungsprogrammen und Großprojekten. Davon profitieren insbesondere kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland. Denn für Importeure im Ausland mit guter Bonität ist es nun einfacher, ihre Zulieferbasis in Deutschland auszubauen.
Forderungsverkauf wird leichter
Verbessert wurde zudem die sogenannte Forfaitierungsgarantie. Dadurch profitieren mittelständische produzierende Unternehmen sowie nun auch Handelsunternehmen bei ihren Ausfuhren von einem erleichterten Forderungsverkauf. Das erhöht ihre Liquidität und entlastet ihre Kreditlinien. Um den finanziellen Spielraum für Neugeschäfte zu erweitern, wurde darüber hinaus der Garantie-Rahmen für Avale (Bürgschaften) erhöht; pro Unternehmen beträgt er nun 120 statt bisher 80 Millionen Euro. Abgerundet werden die neuen Maßnahmen durch erweiterte Absicherungsmöglichkeiten für Rüstungsgüter. Außerdem sollen in den kommenden Monaten die internen Prozesse der Umwelt-, Sozial- und Menschenrechtsprüfung vereinfacht werden, um das Antragsverfahren in Sachen Exportkreditgarantien weiter zu beschleunigen. „Zwar decken Exportkreditgarantien nur einen kleinen Teil der deutschen Ausfuhren ab“, kommentiert Butschen die neuen Maßnahmen, „trotzdem sind sie wichtig für die Exportwirtschaft. Nun können noch mehr Unternehmen noch einfacher davon profitieren.“
Exportkreditgarantien …
…gibt es bereits seit über 75 Jahren. Seit 1949 unterstützt der Bund damit deutsche exportierende Unternehmen sowie die Banken, die die Ausfuhren finanzieren. Die Idee hinter den Exportkreditgarantien, den sogenannten Hermesdeckungen: Schutz vor politisch und wirtschaftlich bedingten Forderungsausfällen. Dieses Risiko übernimmt der Staat, wenn er das Geschäft für förderungswürdig hält.
2024 sicherte der Bund Lieferungen und Leistungen in Höhe von 17,2 Milliarden Euro mit Exportkreditgarantien ab. Im Jahr davor lag das Volumen der neu übernommenen Deckungen bei 18,4 Milliarden Euro für Exporte in insgesamt 145 Länder. Schwerpunkt der Exportkreditgarantien sind traditionell Schwellen- und Entwicklungsländer. 2023 entfielen auf sie 87 Prozent der Deckungszusagen. Spitzenreiter mit den höchsten neu übernommenen Deckungen waren die Türkei, Ägypten, Angola, Mexiko und Saudi-Arabien.
Mehr Informationen: www.exportkreditgarantien.de